Fahrradstraße im Krokusweg
Den "Roten Teppich" in Rüppurr ausgerollt - Fahrradstraße bietet mehr Sicherheit auf gut frequentierten Schulweg

Seit dem Sommer 2024 sind der Krokusweg und in dessen Verlängerung ein kleiner Teil des Rosenwegs (bis zur Kreuzung Resedenweg) nun offiziell eine Fahrradstraße.
Was bedeutet das nun für diesen Straßenabschnitt und all seine Verkehrsteilnehmer?
- Weiterhin Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
- Für Kfz-Verkehr frei.
- Der Radverkehr hat bei gleicher Fahrtrichtung Vorrang und darf weder behindert noch gefährdet werden.
- Radfahrende dürfen nebeneinander fahren, sofern sie den Gegenverkehr dadurch nicht beeinträchtigen.
- Ein Überholen durch Autos ist möglich, sofern der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern zu den Radfahrenden eingehalten werden kann.
- Als Besonderheit der Fahrradstraße „2.0“: Alle Verkehrsteilnehmer auf der Fahrradstraße (auch Autos!) bekommen durchgehend eine Vorfahrtsberechtigung gegenüber den einmündenden Straßen. Dies ist klassisch durch Verkehrszeichen geregelt, die Roteinfärbung der Knotenpunkte verdeutlicht diese Vorfahrt.
- Die bisher vorhandenen Parkplätze entlang der Straßen können weiterhin genutzt werden, sofern keine Parkverbots-Schilder oder Sperrflächen dies verbieten.
- Anpassungen für den Fußverkehr: markierte Aufstellflächen, vor allem an Kreuzungen, sowie eine breite Sperrfläche vor dem Haupteingang des MPG zur besseren Sicht und Querung

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